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   OLG Schleswig, 10.03.2023 - 3 Wx 46/21   

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https://dejure.org/2023,20871
OLG Schleswig, 10.03.2023 - 3 Wx 46/21 (https://dejure.org/2023,20871)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.03.2023 - 3 Wx 46/21 (https://dejure.org/2023,20871)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. März 2023 - 3 Wx 46/21 (https://dejure.org/2023,20871)
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  • BayObLG, 08.03.1995 - 1Z BR 175/94

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin; Frage der Wirksamkeit der

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.03.2023 - 3 Wx 46/21
    Das Bayerische Oberste Landesgericht habe in seinem Beschluss vom 08.03.1995 zu dem Az.: 1Z BR 175/94 entschieden, dass selbst ein gutes Verhältnis zwischen geschiedenen Eheleuten nicht genüge, um die Anforderungen der Ausnahmevorschrift zu erfüllen.

    Dahinter steht die Annahme, dass ein Erblasser regelmäßig seinen Ehegatten nur aufgrund der durch die Eheschließung bewirkten familienrechtlichen Bindung bedenken will (BayObLG FamRZ 1995, 1088 f, J. Rn. 15, 17; BGH FamRZ 2004, 1565 ff, J. Rn. 20; OLG Stuttgart FamRZ 2012, 208 ff, J. Rn. 49; Weidlich in Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 2077 Rn. 1).

  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 187/03

    Aufhebung wechselbezüglicher Verfügungen durch Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.03.2023 - 3 Wx 46/21
    Dahinter steht die Annahme, dass ein Erblasser regelmäßig seinen Ehegatten nur aufgrund der durch die Eheschließung bewirkten familienrechtlichen Bindung bedenken will (BayObLG FamRZ 1995, 1088 f, J. Rn. 15, 17; BGH FamRZ 2004, 1565 ff, J. Rn. 20; OLG Stuttgart FamRZ 2012, 208 ff, J. Rn. 49; Weidlich in Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 2077 Rn. 1).
  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.03.2023 - 3 Wx 46/21
    Die Durchführung eines Termins durch das Beschwerdegericht ist nach § 68 Abs. 3 FamFG nicht zwingend erforderlich (Senat, Beschluss vom 14.01.2010, 3 Wx 92/09, FGPrax 2010, 106 = SchlHA 2010, 145 ; Bahrenfuss/Joachim, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 68 FamFG , Rn. 17; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 68 FamFG Rn. 58, 58a).
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